Minijob und Reha: Alles, was du über Lohnfortzahlung wissen musst
Eine medizinische Rehabilitation (kurz: Reha) ist für viele Menschen ein entscheidender Schritt zur Wiederherstellung der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit. Doch für Minijobber stellen sich dabei häufig Fragen: Habe ich Anspruch auf Lohnfortzahlung? Wer zahlt meinen Lohn, wenn ich während der Reha nicht arbeiten kann? Und wie funktioniert das mit Krankengeld oder Übergangsgeld? In diesem Artikel erfährst du alles, was du wissen musst – wissenschaftlich fundiert und leicht verständlich.
Was ist eine Lohnfortzahlung und warum ist sie wichtig?
Die Lohnfortzahlung ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Arbeitsrechts und sichert Arbeitnehmer finanziell ab, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten können. Diese Regelung sorgt dafür, dass du dir bei einer Krankheit oder Reha nicht auch noch Sorgen um deinen Lebensunterhalt machen musst.
Für Minijobber gilt: Auch wenn dein monatliches Einkommen 520 Euro nicht übersteigt, hast du die gleichen Rechte wie Vollzeitbeschäftigte. Voraussetzung ist jedoch, dass du die Bedingungen für die Lohnfortzahlung erfüllst.
Die wichtigsten Voraussetzungen im Überblick:
- Dauer des Arbeitsverhältnisses: Du musst mindestens vier Wochen bei deinem Arbeitgeber beschäftigt sein.
- Arbeitsunfähigkeit: Deine Reha muss als Arbeitsunfähigkeit gelten. Dies wird durch eine ärztliche Bescheinigung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) bestätigt.
- Kein Verschulden: Die Ursache für die Arbeitsunfähigkeit darf nicht durch dein eigenes Verschulden entstanden sein (z. B. bei Unfällen unter Alkoholeinfluss).
Lohnfortzahlung im Minijob: Wie funktioniert das während der Reha?
Viele Minijobber sind unsicher, ob sie bei einer Reha Anspruch auf Lohnfortzahlung haben. Die Antwort ist eindeutig: Ja, auch im Minijob bist du berechtigt, während einer Reha deinen Lohn weiterzuerhalten, sofern die oben genannten Bedingungen erfüllt sind.
Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, den Lohn bis zu sechs Wochen (42 Kalendertage) weiterzuzahlen. Die Höhe der Zahlung entspricht deinem durchschnittlichen Verdienst der letzten drei Monate vor der Arbeitsunfähigkeit.
Wie wird der Zeitraum der Lohnfortzahlung berechnet?
Die Lohnfortzahlung beginnt am ersten Tag deiner Arbeitsunfähigkeit und endet nach sechs Wochen. Dabei werden auch Wochenenden und Feiertage mitgerechnet. Wenn du vor deiner Reha bereits krankgeschrieben warst, wird diese Zeit auf die sechs Wochen angerechnet.
Ein Beispiel:
- Du bist zwei Wochen vor deiner Reha krankgeschrieben.
- Während der Reha bist du weitere drei Wochen arbeitsunfähig.
- Nach der Reha hast du noch eine Woche Anspruch auf Lohnfortzahlung.
Das bedeutet, dass es wichtig ist, den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit genau zu dokumentieren, um Missverständnisse mit dem Arbeitgeber oder der Krankenkasse zu vermeiden.
Was passiert nach den sechs Wochen?
Wenn deine Reha länger als sechs Wochen dauert oder du nach der Reha weiterhin arbeitsunfähig bist, endet die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. In diesem Fall tritt die Krankenkasse oder die Rentenversicherung ein. Hier gibt es zwei wichtige Begriffe: Krankengeld und Übergangsgeld.
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Krankengeld
Krankengeld wird von der Krankenkasse gezahlt, wenn du länger als sechs Wochen arbeitsunfähig bist. Die Höhe des Krankengeldes beträgt:
- 70 % deines Bruttogehalts,
- aber nicht mehr als 90 % deines Nettogehalts.
Für Minijobber bedeutet dies, dass die Krankenkasse deinen Verdienst aus dem Minijob als Berechnungsgrundlage heranzieht. Beachte jedoch, dass Krankengeld steuerfrei ist, aber in die Berechnung des Progressionsvorbehalts einfließt, was deine Steuerlast beeinflussen kann.
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Übergangsgeld
Wenn die Reha von der Deutschen Rentenversicherung getragen wird, erhältst du stattdessen Übergangsgeld. Dieses liegt in der Regel bei:
- 75 % deines letzten Nettoverdienstes, wenn du Kinder hast,
- oder 68 %, wenn du kinderlos bist.
Übergangsgeld wird nicht automatisch gezahlt. Du musst hierfür einen Antrag bei der Rentenversicherung stellen und die notwendigen Unterlagen (z. B. den Reha-Bewilligungsbescheid) einreichen.
Ist eine Reha wie eine Krankmeldung?
Ja, eine Reha gilt rechtlich als Arbeitsunfähigkeit. Das bedeutet, dass du während der Maßnahme offiziell als krankgeschrieben bist. Du erhältst von der Reha-Einrichtung oder deinem Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die du deinem Arbeitgeber vorlegen musst.
Falls du vor der Reha bereits krankgeschrieben warst, zählt die Reha-Zeit zu deiner bereits bestehenden Arbeitsunfähigkeit hinzu. Es ist daher wichtig, mit deinem Arbeitgeber und der Krankenkasse im Vorfeld zu klären, wie lange dein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht.
Zählt die Reha zu den Krankheitstagen?
Ja, die Dauer einer medizinischen Rehabilitation wird wie reguläre Krankheitstage behandelt. Für die Berechnung deines Urlaubsanspruchs oder die Probezeit im Arbeitsverhältnis kann das relevant sein. Wenn du beispielsweise während der Reha in der Probezeit bist, wird die Zeit als krankheitsbedingte Unterbrechung gewertet.
Was tun, wenn du vor der Reha krankgeschrieben bist?
Wenn du bereits vor der Reha arbeitsunfähig bist, wird die Zeit vor und während der Reha zusammengerechnet. Das kann dazu führen, dass dein Anspruch auf Lohnfortzahlung schneller ausgeschöpft ist.
Ein Beispiel:
- Du wirst vier Wochen vor der Reha krankgeschrieben.
- Während der Reha vergehen weitere vier Wochen.
- Dein Anspruch auf Lohnfortzahlung endet in der zweiten Woche der Reha.
Nach Ablauf der Lohnfortzahlung übernimmt entweder die Krankenkasse (mit Krankengeld) oder die Rentenversicherung (mit Übergangsgeld).
Wie informierst du deinen Arbeitgeber über die Reha?
Die Kommunikation mit deinem Arbeitgeber ist ein wichtiger Schritt, um deinen Anspruch auf Lohnfortzahlung sicherzustellen. Informiere deinen Arbeitgeber so früh wie möglich über die geplante Reha und lege folgende Unterlagen vor:
- Eine Kopie des Reha-Bewilligungsbescheids.
- Eine Krankschreibung für die Dauer der Reha (falls vorhanden).
- Informationen über den voraussichtlichen Beginn und die Dauer der Reha.
Tipp: Falls du unsicher bist, welche Unterlagen dein Arbeitgeber benötigt, frage bei deinem Personalbüro oder direkt bei der Reha-Einrichtung nach.
Wer zahlt während der Reha?
Abhängig von deiner Situation und der Art der Reha können verschiedene Institutionen für deinen Lohn oder dein Krankengeld zuständig sein. Hier die wichtigsten Szenarien:
- Der Arbeitgeber zahlt: In den ersten sechs Wochen zahlt dein Arbeitgeber den Lohn weiter.
- Die Krankenkasse zahlt: Ab der siebten Woche springt die Krankenkasse mit Krankengeld ein, wenn die Reha über die Krankenkasse genehmigt wurde.
- Die Rentenversicherung zahlt: Wenn die Reha von der Rentenversicherung organisiert wird, erhältst du ab der siebten Woche Übergangsgeld.
Sonderfall: Minijob und Reha – Besonderheiten beachten
Als Minijobber hast du grundsätzlich die gleichen Rechte wie ein Vollzeitbeschäftigter. Dennoch gibt es einige Besonderheiten:
- Dein Anspruch auf Krankengeld ist abhängig von deiner Krankenversicherung. Wenn du familienversichert bist, hast du keinen Anspruch auf Krankengeld.
- Übergangsgeld wird nur gezahlt, wenn du sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist oder zuvor Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt hast.
Falls du privat oder familienversichert bist, erkundige dich vor der Reha bei der zuständigen Krankenkasse oder Rentenversicherung über mögliche Ansprüche.
Praktische Tipps für Minijobber
- Frühzeitige Information: Melde die Reha rechtzeitig deinem Arbeitgeber und kläre offene Fragen.
- Nachweise sichern: Bewahre alle Bescheinigungen, Krankschreibungen und den Reha-Bewilligungsbescheid auf.
- Anträge stellen: Beantrage Krankengeld oder Übergangsgeld rechtzeitig bei der zuständigen Stelle.
- Zeiten im Blick behalten: Notiere dir genau, wann deine Arbeitsunfähigkeit beginnt und endet, um Missverständnisse zu vermeiden.
Fazit: Finanziell abgesichert durch die Reha
Eine medizinische Reha ist eine wichtige Maßnahme, um deine Gesundheit und Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen. Für Minijobber gelten dabei dieselben Rechte wie für Vollzeitbeschäftigte. Voraussetzung ist, dass du rechtzeitig alle notwendigen Schritte unternimmst und deinen Arbeitgeber informierst.
Mit einer guten Vorbereitung und klarer Kommunikation kannst du sicherstellen, dass dein Einkommen während der Reha gesichert ist. So kannst du dich voll und ganz auf deine Genesung konzentrieren.